Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen vorbehalten

Personal Training Sven Jacobsen (FIT-MIT-SVEN) – Am Buirer Fließ 15 – 50170 Kerpen

Letzte Änderung: Februar 2022

§ 1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG

1.1 Zwischen Personal Training Sven Jacobsen (nachfolgend PT SJ genannt) und dem Kunden wird folgende verbindliche Vereinbarung getroffen, die für jede künftige Trainingseinheit gilt.

1.2 PT SJ beinhalten den Inhaber Sven Jacobsen sowie sein Team aus angestellten Trainern und Freelancern.

1.3 Angeboten werden die Trainingsformen: Personal-Training (1:1), Staffel-PT, Pärchen-PT, Online-PT, Outdoor-Gruppentraining, Online-Gruppentraining und Spezial-Programme.

§ 2 LEISTUNGSGEGENSTAND

2.1 PT SJ verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der gebuchten Trainingsbetreuung zu unterstützen

2.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainingsbetreuung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.

2.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

§ 3 TRAINING

3.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt, wenn nicht anders vereinbart zwischen 30 und 60 Minuten.

3.2 Art, Umfang und Ort ist vom Kurs abhängig und im Kursplan einsehbar bzw. wird von PT SJ frühzeitig kommuniziert.

3.3 Outdoor-Trainings finden in der freien Natur statt und setzen das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportkleidung voraus.

3.4 Die Trainings starten pünktlich für einen reibungslosen Ablauf wird die rechtzeitige Anwesenheit der Teilnehmer vorausgesetzt.

3.5 Es liegt im Ermessen des Trainers, den Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen (Alkohol- und Drogeneinfluss, Krankheit, Medikamenteneinnahme o. Ä.) vom Training auszuschließen.

3.3 D ie Teilnahme am Training ist nur nach einem ausgefüllten Anamnesebogen und der Unterzeichnung der Haftungsausschlusserklärung möglich.

§ 4 PROBETRAINING

4.1 Ein Training zum Kennenlernen ist einmalig möglich und über den Kursplan kostenlos buchbar (www.fit-mit-sven.de).

4.2 Um medizinische und organisatorische Angelegenheiten zu klären, wird um frühzeitiges Erscheinen (ca. 15 Min.) vor Trainingsbeginn gebeten.

4.3 Die digitale oder handschriftliche Haftungsausschlusserklärung muss im Vorfeld unterschrieben vorgelegt werden.

§ 5 ANMELDUNG

5.1 Der Kunde meldet sich verbindlich zu einer Trainingseinheit an. Dies geschieht idealerweise über unser Buchungssystem VirtuaGym. Alternativ per E-Mail oder WhatsApp/SMS.

5.2 Eine Stornierung ist maximal 24 Stunden vor Kursbeginn möglich. Erfolgt die Absage unter 24 Stunden, werden 100 % der Kursgebühr in Form eines Credits angerechnet.

Ausnahmen behält sich PT SJ vor (z. B. bei Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests).

§ 6 VERHINDERUNG UND AUSFALL

6.1 Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Kursbeginn abzusagen. Erfolgt die Absage unter 24 Stunden, werden 100 % der Kursgebühr in Form eines

Credits angerechnet.

6.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit ausgesetzt oder nach

Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.

6.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

6.4 Wird die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erfüllt, behält sich PT SJ vor, einen Kurs ggf. auch kurzzeitig abzusagen. Ausnahmen liegen im Ermessen des Trainers.

§ 7 ERSATZANSPRÜCHE

7.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch PT SJ können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

§ 8 SONSTIGE LEISTUNGEN

8.1 PT SJ steht seinen Kunden außerhalb der Trainingseinheiten von Mo. bis Fr. zwischen 7.00 und 20.00 Uhr sowie am So. zwischen 8.00 und 15.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten

Trainingsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von PT SJ.

8.2 Erstgespräche und Probetrainings sind in aller Regel kostenfrei.

§ 9 HAFTUNG

4.1 PT SJ schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 PT SJ haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zieles.

4.4 Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von PT SJ vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. PT SJ übernimmt keine

Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesem erhält.

4.5 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Gruppentrainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum

Trainingsort.

4.6 Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin

ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Trainer sofort und vor dem Training mitzuteilen.

Der Empfehlung des Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, ist unbedingt Folge zu leisten.

4.7 Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu den Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

§ 10 CORONA / COVID-19

10.1 Sowohl Trainer als auch Kunden versichern, im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronoSchVO) am Training teilzunehmen.

10.2 Treten etwaige Symptome auf, verpflichtet sich der Kunde PT SJ umgehend darüber zu informieren und ggf. vom Training fernzubleiben.

10.3 Sind Umstände bekannt, die eine erhöhte Ansteckungsgefahr birgen (Familienmitglieder, Kollegen in Quarantäne oder Kontakt zu eventuell Infizierten), ist er dazu angehalten, PT SJ darüber

zu informieren und das Training zu stornieren.

§ 11 OUTDOOR-PAKETE (LAUFZEIT-VERTRÄGE)

11.1 Für Gruppentrainings (Online und Outdoor) sind unterschiedliche Mitgliedschaften (Laufzeit-Verträge) wählbar.

11.2 Die Kosten der Mitgliedschaften variieren je nach Laufzeit und sind auf der Webseite im Online-Shop einsehbar (www.fit-mit-sven.de).

11.3 Mitgliedschaften starten an dem gewünschten Startzeitpunkt.

11.4 Unabhängig von der Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist bei jeder Mitgliedschaft 2 Wochen.

11.5 Der Abrechnungszyklus ist in der Regel 2- oder 4-wöchig; kann aber auch individuell angepasst werden (Laufzeit-Vorauszahlung bietet Rabatt-Möglichkeit).

11.6 Das Einlegen einer Ruhezeit ist in Abstimmung mit PT SJ möglich und wird an die Laufzeit angehängt.

11.7 Eine Übertragung ist nur nach vorherige Abstimmung mit PT SJ möglich.

§ 12 EINHEITEN-PAKETE (CREDIT-KARTEN)

12.1 Für Einzel- und Gruppentrainings (Online und Outdoor) sind unterschiedliche Paket-Varianten wählbar.

12.2 Einzelne Trainingseinheiten der Pakete werden „Credits“ genannt.

12.3 Die Kosten der Pakete variieren nach Anzahl sowie Art des Trainings und sind auf der Webseite im Online-Shop einsehbar (www.fit-mit-sven.de).

12.4 Die Laufzeit der Credits endet nach 6 Monaten automatisch.

12.5 Eine Übertragung ist nur nach vorherige Abstimmung mit PT SJ möglich.

§ 13 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

13.1 Der Kunde erhält über die Vereinbarung eine Rechnung. Diese ist ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugskosten in Höhe

von 10,00 Euro erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung.

13.2 Die Preise für Mitgliedschaften und Pakete werden, wenn nicht anders vereinbart, in Vorkasse in Rechnung gestellt.

13.3 PT SJ behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend mitzuteilen.

§ 14 DATENSCHUTZ

14.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von PT SJ gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

14.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit, gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

14.3 Die DSGVO wird seit Sommer 2018 angewandt und der Kunde verpflichtet sich, die Datenschutzvereinbarung auszufüllen und zu unterschreiben.

§ 15 GEHEIMHALTUNG

15.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von PT SJ Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

15.2 PT SJ hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die

Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 16 SONSTIGE VEREINBARUNGEN

16.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden.

Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie App, Webportal, WhatsApp/SMS, Telefon oder E-Mail.

16.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des Anderen äußern oder dessen Ruf und

Prestige beeinträchtigen.

§ 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

17.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht

auf dieses Formerfordernis.

17.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder

undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende, rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

17.3 Als Gerichtsstand wird Köln vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.